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Geschäftsbedingungen

Nachfolgend finden Sie die Geschäftsbedingungen der Luxury Real Estate & Homes International Group sowie der jeweiligen Plattformen. Diese Geschäftsbedingungen ersetzen frühere Geschäftsbedingungen und sind gültig ab dem 1. Februar 2025.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Luxury Real Estate & Homes International Group für Immobilienvermittlung

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienste und Tätigkeiten, die von Luxury Real Estate & Homes International Group Ltd (nachfolgend: “LRE” genannt) im Bereich Immobilien angeboten werden, einschließlich der Vermittlung von Immobilien, Immobiliendienstleistungen, Immobilienvermarktung, Vermittlung von Projektentwicklungen, Partnerschaften, Projektentwicklern, Investoren, Immobilienobjekten, Käufern und Interessenten sowie für Immobiliengesuche.

1. Geltungsbereich und Vertragsgrundlage

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienste und Tätigkeiten der LRE im Bereich der Immobilienvermittlung, On-Market-Transaktionen, insbesondere für Off-Market-Transaktionen, Projektentwicklungen und internationale Immobiliengeschäfte.

1.2 Ergänzend zu diesen AGB gelten die jeweils anwendbaren nationalen und internationalen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der betroffener Jurisdiktionen.

1.3 Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

2. Art der Dienstleistung und Vermittlungsumfang

2.1 Die LRE erbringt ausschließlich Vermittlungs- und Kooperationsleistungen, jedoch keine Maklertätigkeit im Sinne nationaler Immobiliengesetze.

2.2 Unsere Dienstleistungen umfassen unter anderem:

  • Vermittlung von Immobilienkäufern, Investoren und Projektentwicklern
  • Unterstützung bei der Konzeption und strategischen Marktanalyse für Immobilienprojekte
  • Durchführung von gezielten Off-Market-Vermarktungsmaßnahmen
  • Entwicklung individueller Vermarktungsstrategien unter Wahrung von Diskretion

2.3 Die Vermittlung erfolgt stets auf einer Best-Effort-Basis ohne Erfolgsgarantie.

3. Vertragsabschluss und Vergütung

3.1 Ein verbindlicher Vermittlungsauftrag kommt erst zustande, wenn eine schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien getroffen wurde oder eine ausdrückliche Annahme eines schriftlichen Angebots durch den Kunden erfolgt.

3.2 Falls keine individuelle Provisionsvereinbarung getroffen wurde, jedoch ein Vermittlung explizit mittels Online-Formular oder schriftlich oder digital oder mündlich erwünscht wird und somit erteilt wurde, gelten die branchenüblichen internationalen Provisionssätze. Erfolgsabhängige Mehrerlösbeteiligung: 30% des erzielten Mehrerlöses für den Vermittler, 70% für den Verkäufer.

3.3 Sollte eine Exklusivitätsvereinbarung bestehen, ist eine gesonderte Exklusivitätsgebühr oder eine höhere Provision fällig.

3.4 Bei Off-Market-Vermarktungen kann ein einmaliges Bearbeitungsentgelt vereinbart werden, das nicht erstattungsfähig ist und zur Deckung des erhöhten strategischen und administrativen Aufwands dient.

4. Zahlungsmodalitäten

4.1 Die Vergütung ist innerhalb von fünf Werktagen nach Abschluss des Kaufvertrags oder einer verbindlichen Investitionszusage fällig.

4.2 Sollte der Auftraggeber einen vermittelten Käufer oder Investor nachträglich direkt beauftragen, bleibt die Provision der LRE dennoch geschuldet.

5. Haftung und Ausschlüsse

5.1 LRE haftet nicht für den Erfolg einer Vermittlung, Marktveränderungen oder Entscheidungen Dritter.

5.2 Sämtliche Leistungen erfolgen ohne Garantie oder Haftung für eine tatsächliche Transaktion.

5.3 LRE übernimmt keine rechtliche oder wirtschaftliche Prüfung von Immobilienprojekten oder Investoren.

6. Datenschutz und Vertraulichkeit

6.1 Alle im Rahmen der Vermittlungstätigkeit erlangten Informationen werden streng vertraulich behandelt.

6.2 Der Auftraggeber erklärt sich mit der Verarbeitung, Speicherung und Weitergabe relevanter Daten an potenzielle Investoren, Käufer oder Partnerunternehmen einverstanden.

7. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

7.1 Dieser Vertrag unterliegt britischem Recht und wird nach den entsprechenden gesetzlichen Vorschriften ausgelegt.

7.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist London, Vereinigtes Königreich, sofern nicht anders vereinbart.

8. Schlussbestimmungen

8.1 Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

8.2 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: 01.02.2025